Prinzipiell kann man sagen: Für Katzen, die in Deutschland leben und das Land nicht verlassen, besteht keine Impfpflicht, nicht nur gegen die Tollwut. Katzen müssen nicht geimpft werden! Sie als Katzenhalter dürfen aber überlegen, ob Sie Ihre Katze impfen lassen möchten oder nicht, denn nur weil es keine generelle Impfpflicht gibt bedeutet dies nicht, dass Impfungen sinnlos sind. Während die einen alle Impfungen prinzipiell ablehnen, möchten andere dagegen alles geimpft haben, was möglich ist. Gut beraten sind all diejenigen, die einen Tierarzt haben, der die Gründe für und gegen die Tollwutimpfung aufzählt. Grundsätzlich entscheidet nicht der Tierarzt, ob eine Tollwutimpfung für Ihre Katze sinnvoll ist, er berät nur. Es gibt Expertenmeinungen, die den Tierärzten und der interessierten Allgemeinheit öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen nicht nur den Tierarzt informieren und in seiner Entscheidungsfindung unterstützen, sondern auch dem Tierhalter wichtige Informationen an die Hand geben.
Aus: Die Neubewertung der Impfung gegen Tollwut, Deutsches Tierärzteblatt 2022; (70) 1
Vor diesem Hintergrund ist die flächendeckende Impfung der Hunde- und Katzenpopulation in Deutschland nicht mehr erforderlich, angemessen und tierärztlich vertretbar. […] Zudem ist nach wie vor darauf hinzuweisen, dass geimpfte Tiere entsprechend der derzeit gültigen Tollwutverordnung bessergestellt sind. Im sehr unwahrscheinlichen Fall eines Kontaktes mit einem an Tollwut erkrankten oder auch nur seuchenverdächtigen Tier können sie unter behördlicher Beobachtung gehalten werden. Nicht-geimpfte Hunde, Katzen oder Frettchen sind nach Kontakt mit einem nachweislich infizierten Tier zu töten. Bei Kontakt mit einem seuchenverdächtigen Tier kann von der Tötung abgesehen werden.
Was sollten Sie als Katzenhalter von dieser Empfehlung ableiten? Die Tollwutimpfung ist im Allgemeinen nicht mehr erforderlich, angemessen und tierärztlich vertretbar. Sollte aber dennoch der sehr, sehr, sehr unwahrscheinliche Fall eintreten, dass Ihre Katze Kontakt zu einem nachweislich mit Tollwut infizierten Tier hatte, wird Ihre Katze getötet. Ist Ihre Katze in einem solchen Fall geimpft, kommt sie in behördlich kontrollierte Quarantäne und wird zunächst nicht getötet.
Hier ist nun jeder Katzenhalter selbst gefordert, über eine Tollwutimpfung zu entscheiden. Aus tierärztlicher Sicht kann auf die Tollwutimpfung bei in Deutschland bleibenden Freigängerkatzen aufgrund der doch sehr unwahrscheinlichen Infektionsmöglichkeit verzichtet werden. In den Köpfen vieler Menschen ist jedoch die Gefahr einer Tollwutinfektion aus früheren Jahrzenten noch präsent, so dass sich viele Katzenhalter für die Impfung gegen Tollwut entscheiden.


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